Seit 2002 hat der Staat durch zahlreiche Gesetzesänderungen die
betriebliche Altersvorsorge wesentlich
attraktiver gestaltet. Der Gesetzgeber will auf diesem Weg den Aufbau einer privaten Altersvorsorgung fördern.
Unternehmer werden nun gesetzlich verpflichtet ihren Arbeitnehmern auf Wunsch eine
betriebliche Altersvorsorge
zu ermöglichen. Dabei kann zwischen folgenden Durchführungswegen gewählt werden:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Direktzusage
- Unterstützungskasse
Die
betriebliche Altersvorsorge stellt eine gute Möglichkeit da, die Versorgungslücke zwischen
letztem Nettoeinkommen und gezahlter Rente zu verringern oder gar völlig zu schließen. Sie möchten
mehr über die
betriebliche Altersvorsorge erfahren? Dann fordern Sie einfach über unser
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