In der Auszahlungsphase wird die Rente nach dem Alterseinkünftegesetz versteuert, der Steuersatz beträgt im Jahr 2005 50 % und steigt ebenfalls jährlich um 2% an, d. h. im Jahre 2040 wird der Steuersatz bei 100 % liegen. Der bei Renteneintritt geltende Steuersatz gilt für die gesamte Rentenzeit.
Die Rürup-Rente kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr nur als monatliche Rentenzahlung ausgeschüttet werden. Bei der Rürup-Rente besteht im Unterschied zur klassischen Rentenversicherung oder zur Riester-Rente kein Kapitalwahlrecht. Der angesparte Betrag muss verrentet werden. Die Rente wird lebenslang an die versicherte Person ausgezahlt, eine vorzeitige Nutzung durch Beleihung, Veräußerung oder Vererbung ist nicht möglich.
Jedoch kann auf Wunsch des Versicherten zusätzlich einen Hinterbliebenenversorgung für den Ehepartner sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung gegen Aufpreis miteingeschlossen werden. Die Rürup-Rente gilt zusätzlich als “Hartz IV-sicher“, d.h. im Falle der Arbeitslosigkeit kann sie nicht vom Sozialamt oder von der Agentur für Arbeit gepfändet werden, bei Selbständigen ist diese Rente auch bei Insolvenz geschützt.

